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AI-Act-Check: Erste Einordnung Ihres KI-Workflows
Prüfen Sie in sechs Schritten, welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt und welche Pflichten für Ihren Workflow relevant sein können. Das Ergebnis nennt mögliche Anforderungen und Fristen.
Beantworten Sie die Fragen für einen konkreten Workflow, etwa die Angebotserstellung oder die Prüfung von Eingangsrechnungen. Das Ergebnis ist eine erste Einordnung nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689.
Einordnung
Die Einordnung erscheint, sobald alle Fragen beantwortet sind.
Wie der Check aufgebaut ist
Der Check folgt dem Aufbau der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Zuerst klärt er Ihre Rolle: Betreiber setzen ein System in eigener Verantwortung ein, Anbieter entwickeln es oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen in Verkehr oder in Betrieb, auch für den eigenen Gebrauch. Danach prüft er die verbotenen Praktiken nach Art. 5, den Produktbezug nach Art. 6 Abs. 1, die Einsatzbereiche nach Anhang III mit der Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 und zuletzt die Transparenzpflichten nach Art. 50.
Die Antworten bleiben in Ihrem Browser. Das Ergebnis nennt die Kategorie, die wichtigsten Pflichten und die Termine, ab denen sie gelten.
Der konkrete Verwendungszweck entscheidet
Die Hochrisiko-Einstufung richtet sich nach Art. 6 und den Anhängen I und III. Relevant sind beispielsweise Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung und sicherheitsrelevante Anwendungen. Ein Agent zur Angebotsvorbereitung ist anders zu bewerten als ein System, das Bewerbungen auswählt.
Dokumentieren Sie deshalb Aufgaben und Verwendungszweck für jeden Workflow einzeln. Dass ein Werkzeug in einem anderen Bereich bereits eingesetzt wird, ersetzt diese Prüfung nicht. Die rechtliche Bewertung übernimmt Ihre Compliance oder Rechtsberatung.
Was Betreiber eines Hochrisiko-Systems tun müssen
Art. 26 verlangt vom Betreiber, das System nach der Gebrauchsanweisung des Anbieters zu verwenden, die menschliche Aufsicht kompetenten Personen zu übertragen, die Eingabedaten auf Relevanz zu prüfen, den Betrieb zu überwachen und die automatisch erzeugten Protokolle mindestens sechs Monate aufzubewahren. Vor dem Einsatz am Arbeitsplatz sind die Beschäftigten und ihre Vertretung zu informieren.
Vieles davon deckt ein sauberer Kontrollrahmen ohnehin ab: Berechtigungen, Schwellenwerte, Prüfpunkte, Protokollierung und Eskalation. Der Unterschied liegt in der Dokumentation, die eine Marktüberwachung prüfen kann.
Welche Termine gelten
Die Verbote und die Regel zur KI-Kompetenz gelten seit dem 2. Februar 2025, die Pflichten für Allzweck-KI-Modelle seit dem 2. August 2025 und die Transparenzpflichten nach Art. 50 seit dem 2. August 2026. Für die Hochrisiko-Pflichten hat die Verordnung (EU) 2026/1744 feste neue Termine gesetzt: den 2. Dezember 2027 für Anhang III und den 2. August 2028 für Produkte nach Anhang I. Der Leitfaden AI-Act-Fristen führt alle Termine mit Quelle auf.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Ist der Check eine Rechtsberatung?
Sind wir Betreiber oder Anbieter?
Gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz auch für uns?
Gibt es offizielle Prüfwerkzeuge?
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