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AI-Act-Check: Erste Einordnung Ihres KI-Workflows

Prüfen Sie in sechs Schritten, welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt und welche Pflichten für Ihren Workflow relevant sein können. Das Ergebnis nennt mögliche Anforderungen und Fristen.

Beantworten Sie die Fragen für einen konkreten Workflow, etwa die Angebotserstellung oder die Prüfung von Eingangsrechnungen. Das Ergebnis ist eine erste Einordnung nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689.

  1. 01Ihre Rolle
  2. 02Verbotene Praktiken (Art. 5)
  3. 03Sicherheitsbauteil eines Produkts (Art. 6 Abs. 1)Ist das KI-System ein Sicherheitsbauteil eines Produkts, etwa einer Maschine, eines Aufzugs oder eines Medizinprodukts, oder selbst ein solches Produkt, für das nach EU-Recht eine Konformitätsbewertung durch Dritte nötig ist?
  4. 04Einsatzbereiche nach Anhang III
  5. 05Transparenz (Art. 50)

Einordnung

Die Einordnung erscheint, sobald alle Fragen beantwortet sind.

Wie der Check aufgebaut ist

Der Check folgt dem Aufbau der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Zuerst klärt er Ihre Rolle: Betreiber setzen ein System in eigener Verantwortung ein, Anbieter entwickeln es oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen in Verkehr oder in Betrieb, auch für den eigenen Gebrauch. Danach prüft er die verbotenen Praktiken nach Art. 5, den Produktbezug nach Art. 6 Abs. 1, die Einsatzbereiche nach Anhang III mit der Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 und zuletzt die Transparenzpflichten nach Art. 50.

Die Antworten bleiben in Ihrem Browser. Das Ergebnis nennt die Kategorie, die wichtigsten Pflichten und die Termine, ab denen sie gelten.

Der konkrete Verwendungszweck entscheidet

Die Hochrisiko-Einstufung richtet sich nach Art. 6 und den Anhängen I und III. Relevant sind beispielsweise Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung und sicherheitsrelevante Anwendungen. Ein Agent zur Angebotsvorbereitung ist anders zu bewerten als ein System, das Bewerbungen auswählt.

Dokumentieren Sie deshalb Aufgaben und Verwendungszweck für jeden Workflow einzeln. Dass ein Werkzeug in einem anderen Bereich bereits eingesetzt wird, ersetzt diese Prüfung nicht. Die rechtliche Bewertung übernimmt Ihre Compliance oder Rechtsberatung.

Was Betreiber eines Hochrisiko-Systems tun müssen

Art. 26 verlangt vom Betreiber, das System nach der Gebrauchsanweisung des Anbieters zu verwenden, die menschliche Aufsicht kompetenten Personen zu übertragen, die Eingabedaten auf Relevanz zu prüfen, den Betrieb zu überwachen und die automatisch erzeugten Protokolle mindestens sechs Monate aufzubewahren. Vor dem Einsatz am Arbeitsplatz sind die Beschäftigten und ihre Vertretung zu informieren.

Vieles davon deckt ein sauberer Kontrollrahmen ohnehin ab: Berechtigungen, Schwellenwerte, Prüfpunkte, Protokollierung und Eskalation. Der Unterschied liegt in der Dokumentation, die eine Marktüberwachung prüfen kann.

Welche Termine gelten

Die Verbote und die Regel zur KI-Kompetenz gelten seit dem 2. Februar 2025, die Pflichten für Allzweck-KI-Modelle seit dem 2. August 2025 und die Transparenzpflichten nach Art. 50 seit dem 2. August 2026. Für die Hochrisiko-Pflichten hat die Verordnung (EU) 2026/1744 feste neue Termine gesetzt: den 2. Dezember 2027 für Anhang III und den 2. August 2028 für Produkte nach Anhang I. Der Leitfaden AI-Act-Fristen führt alle Termine mit Quelle auf.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Ist der Check eine Rechtsberatung?
Nein. Er gibt eine erste Orientierung entlang des Gesetzestextes. Die verbindliche Einstufung eines Systems liegt bei Ihrer Compliance oder Ihrer Rechtsberatung.
Sind wir Betreiber oder Anbieter?
Wer ein eingekauftes System eines Anbieters im eigenen Ablauf nutzt, ist Betreiber nach Art. 3 Nr. 4. Wer ein System selbst entwickelt oder für sich entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Betrieb nimmt, ist nach Art. 3 Nr. 3 und Nr. 11 Anbieter, auch wenn es nur im eigenen Unternehmen läuft, und zugleich Betreiber. Auch eine wesentliche Veränderung eines eingekauften Systems kann die Anbieterrolle auslösen.
Gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz auch für uns?
Ja, wenn Sie KI-Systeme anbieten oder einsetzen. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 verlangt Art. 4, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz Ihres Personals zu ergreifen; ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen Sie nicht garantieren. Eine eigene Geldbuße sieht weder die Verordnung noch das deutsche KI-MIG dafür vor.
Gibt es offizielle Prüfwerkzeuge?
Ja. Die EU-Kommission bietet im AI Act Service Desk einen ausführlichen Compliance Checker an, die Bundesnetzagentur den KI-Compliance-Kompass in ihrem KI-Service-Desk. Unser Check ist kürzer und auf einzelne Workflows mit KI-Agenten zugeschnitten.

Nächster Schritt

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